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   BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17   

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BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17 (https://dejure.org/2018,33846)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.2018 - 1 WB 48.17 (https://dejure.org/2018,33846)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 (https://dejure.org/2018,33846)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SLV § 40
    Auswahlverfahren; Beurteilung; Eignungskriterien; Gültigkeitsdauer einer Potenzialfeststellung; Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes; Potenzialfeststellung

  • Wolters Kluwer

    Heranziehen der Potenzialfeststellung als Ergebnis einer psychologischen Eignungsprüfung als Auswahlkriterium im Auswahlverfahren für die Zulassung von Feldwebeln zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes bei hinreichender Aktualität

  • rewis.io

    Das Erfordernis hinreichender Aktualität einer Potenzialfeststellung in einem Auswahlverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SLV § 40
    Auswahlverfahren; Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes; Eignungskriterien; Beurteilung; Potenzialfeststellung; Gültigkeitsdauer einer Potenzialfeststellung

  • rechtsportal.de

    Heranziehen der Potenzialfeststellung als Ergebnis einer psychologischen Eignungsprüfung als Auswahlkriterium im Auswahlverfahren für die Zulassung von Feldwebeln zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes bei hinreichender Aktualität

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 40.13

    Anforderungen an die Verfristung einer Wehrbeschwerde gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17
    Das Fristende wurde nicht dadurch hinausgeschoben, dass eine vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder unrichtig erteilt worden wäre (§ 7 Abs. 2 WBO); denn als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht allein der Antrag auf gerichtliche Entscheidung statthaft ist, bedurfte die Entscheidung keiner Rechtsbehelfsbelehrung (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 26.10 - Rn. 30 m.w.N. und vom 26. November 2013 - 1 WB 40.13 - Rn. 21).

    Die Vorschrift des § 23 Abs. 2 Satz 1 WBO, wonach die Beschwerde auch bei der Stelle eingelegt werden kann, deren Entscheidung angefochten wird, ist nicht anwendbar, weil sie nicht für truppendienstliche Erstmaßnahmen gilt, sondern nur für Rechtsbehelfe in Verwaltungsangelegenheiten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 1 WB 40.13 - Rn. 22).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. - auch zum Folgenden - z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 8.08 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 1 Rn. 26 m.w.N. und vom 26. November 2013 - 1 WB 40.13 - Rn. 24 m.w.N.) kommt jedoch eine entsprechende Anwendung des § 7 Abs. 1 WBO in Betracht, wenn der Rechtsbehelf gerade infolge eines pflicht- oder regelwidrigen Verhaltens der zunächst angegangenen unzuständigen Stelle erst nach Fristablauf bei der zuständigen Stelle eingegangen ist.

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1975 - 2 BvR 99/74 - BVerfGE 40, 42 ) muss ein Rechtsmittelführer, der sich zur Beförderung seines Rechtsmittelschreibens der Post bedient, die gewöhnliche Laufzeit einer Postsendung je nach deren Art und je nach der Entfernung zwischen Aufgabe- und Zustellort einkalkulieren.

    Wenn das beachtet wird und es im Einzelfall keine konkreten Hinweise auf andersartige Verzögerungen gibt, darf der Bürger darauf vertrauen, dass die normale Postlaufzeit nicht überschritten wird (BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1975 - 2 BvR 99/74 - BVerfGE 40, 42 ; ebenso auch BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 WB 11.05 - BA S. 8 f.).

  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10

    Zulassung zur Laufbahn; Chancengleichheit im Auswahlverfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17
    Dieses Verfahren, das in der Struktur der maßgeblichen Vorsortierungskriterien weitgehend den früheren Regelungen entspricht, hat der Senat wiederholt rechtlich gebilligt (vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Rn. 24 f., vom 21. Mai 2015 - 1 WB 5.15 - juris Rn. 35 f. und vom 25. Februar 2016 - 1 WB 4.15 - Rn. 34).

    Dafür war und ist maßgeblich, dass es in der Personalorganisationshoheit des Bundesministeriums der Verteidigung liegt, ob es in das Zulassungsverfahren für die in Rede stehende Laufbahn zusätzliche Erkenntnisquellen einführt, die neben den verschiedenen Beurteilungsarten und bestimmten fachlichen Empfehlungen ergänzende prognostische Aussagen über die Eignung der Bewerber für die angestrebte Laufbahn oder für den laufbahnrelevanten Status (Berufssoldat) leisten können (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 40).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17
    Es kann davon ausgegangen werden, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen grundsätzlich am folgenden Werktag ausgeliefert werden; ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (ebenso: BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37 Rn. 8).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 1 WB 2.16

    Auswahlkriterium; Laufbahn; Offizier des militärfachlichen Dienstes;

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17
    Er hat insbesondere entschieden, dass die erstmals für das Auswahljahr 2015 erweiterte Anforderung von nunmehr zwei planmäßigen Beurteilungen als Portepéeunteroffizier als Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren für Offiziere des militärfachlichen Dienstes mit höherrangigem Recht vereinbar ist (BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 WB 2.16 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 5 Rn. 44, 47 ff.).
  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17
    Dessen Entscheidung, die Zulassung zu der angestrebten Laufbahn abzulehnen, kann vom Wehrdienstgericht nur auf Ermessensfehler (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO, § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO) sowie darauf überprüft werden, ob die im Wege der Selbstbindung an eine tatsächliche Verwaltungspraxis (Art. 3 Abs. 1 GG) vom Bundesministerium der Verteidigung in Verwaltungsvorschriften (z.B. in Erlassen, Zentralen Dienstvorschriften oder Richtlinien) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind; gegebenenfalls ist die Prüfung auf die Vereinbarkeit der in Rede stehenden Erlassbestimmung mit höherrangigem Recht zu erstrecken (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 2004 - 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 5, vom 20. September 2011 - 1 WB 48.10 - BVerwGE 140, 342 Rn. 28 und vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17

    Altersdiskriminierung; Kosten-Nutzen-Analyse; Laufbahn; Offiziere des

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17
    Dessen Entscheidung, die Zulassung zu der angestrebten Laufbahn abzulehnen, kann vom Wehrdienstgericht nur auf Ermessensfehler (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO, § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO) sowie darauf überprüft werden, ob die im Wege der Selbstbindung an eine tatsächliche Verwaltungspraxis (Art. 3 Abs. 1 GG) vom Bundesministerium der Verteidigung in Verwaltungsvorschriften (z.B. in Erlassen, Zentralen Dienstvorschriften oder Richtlinien) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind; gegebenenfalls ist die Prüfung auf die Vereinbarkeit der in Rede stehenden Erlassbestimmung mit höherrangigem Recht zu erstrecken (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 2004 - 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 5, vom 20. September 2011 - 1 WB 48.10 - BVerwGE 140, 342 Rn. 28 und vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14

    Konkurrentenstreit; Vergleichbarkeit einer Sonderbeurteilung

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17
    Insofern kann für die Potenzialfeststellung, die in ihrer prognostischen Aussage eine beurteilungsähnliche Rechtsnatur aufweist, nichts anderes gelten als für dienstliche Beurteilungen, die in anderen Auswahlverfahren für höherwertige militärische Verwendungen als (mit) ausschlaggebend herangezogen werden und für die der Senat in ständiger Rechtsprechung eine hinreichende Aktualität im Verhältnis zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung verlangt (vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Mai 2011 - 1 WB 59.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 60 Rn. 32 und vom 27. August 2015 - 1 WB 59.14, 1 WB 61.14 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 1 WB 21.04

    Beurteilung; Stellungnahme; nächsthöherer Vorgesetzter; Änderung von

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17
    Dessen Entscheidung, die Zulassung zu der angestrebten Laufbahn abzulehnen, kann vom Wehrdienstgericht nur auf Ermessensfehler (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO, § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO) sowie darauf überprüft werden, ob die im Wege der Selbstbindung an eine tatsächliche Verwaltungspraxis (Art. 3 Abs. 1 GG) vom Bundesministerium der Verteidigung in Verwaltungsvorschriften (z.B. in Erlassen, Zentralen Dienstvorschriften oder Richtlinien) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind; gegebenenfalls ist die Prüfung auf die Vereinbarkeit der in Rede stehenden Erlassbestimmung mit höherrangigem Recht zu erstrecken (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 2004 - 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 5, vom 20. September 2011 - 1 WB 48.10 - BVerwGE 140, 342 Rn. 28 und vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 8.08

    Beschwerdefrist; Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde; Benachteiligung

    Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. - auch zum Folgenden - z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 8.08 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 1 Rn. 26 m.w.N. und vom 26. November 2013 - 1 WB 40.13 - Rn. 24 m.w.N.) kommt jedoch eine entsprechende Anwendung des § 7 Abs. 1 WBO in Betracht, wenn der Rechtsbehelf gerade infolge eines pflicht- oder regelwidrigen Verhaltens der zunächst angegangenen unzuständigen Stelle erst nach Fristablauf bei der zuständigen Stelle eingegangen ist.
  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 4.15

    Bewerbung um Zulassung zur Laufbahn der Offiziere

  • BVerwG, 21.05.2015 - 1 WB 5.15

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

  • BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 34.11

    Abhängigkeit der Offizierslaufbahnzulassung im Hinblick auf den fachlichen

  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 58.13

    Zulassungsanspruch eines Soldaten auf Zeit zur Laufbahn der Offiziere des

  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 11.05
  • BVerwG, 30.09.2019 - 1 WDS-VR 8.19

    Zulassung eines Hauptfeldwebels zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen

    Dieses Verfahren, das in der Struktur der maßgeblichen Vorsortierungskriterien weitgehend den früheren Regelungen entspricht, hat der Senat wiederholt rechtlich gebilligt (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Rn. 24 f., vom 21. Mai 2015 - 1 WB 5.15 - juris Rn. 35 f., vom 25. Februar 2016 - 1 WB 4.15 - Rn. 34 und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - juris Rn. 27).

    cc) Der Senat hat grundsätzlich auch die Einbeziehung einer Potenzialfeststellung für Unteroffiziere in das Auswahlverfahren gebilligt, sofern diese für alle Bewerber hinreichend aktuell ist, d.h. nicht mehr als zwei Jahre zwischen der Potenzialfeststellung und der Auswahlkonferenz liegen (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - juris Rn. 29-32).

  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 58.19

    Wehrbeschwerdeverfahren bezüglich der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Dieses Verfahren, das in der Struktur der maßgeblichen Vorsortierungskriterien weitgehend den früheren Regelungen entspricht, hat der Senat wiederholt gebilligt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449.2 § 3 SG Nr. 61 Rn. 24 f., vom 21. Mai 2015 - 1 WB 5.15 - juris Rn. 35 f., vom 25. Februar 2016 - 1 WB 4.15 - juris Rn. 34 und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 7 Rn. 27).

    Der Senat hat grundsätzlich auch die Einbeziehung einer Potenzialfeststellung für Unteroffiziere in das Auswahlverfahren gebilligt, allerdings verlangt, dass diese für alle Bewerber hinreichend aktuell ist (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 7 Rn. 29 - 32).

  • BVerwG, 29.09.2023 - 1 W-VR 13.23
    Auch insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass das Bundesamt für das Personalmanagement auch eine Potenzialfeststellung für Unteroffiziere in das Auswahlverfahren für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes einbeziehen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 40, vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 7 Rn. 29 und vom 30. April 2020 - 1 WB 58.19 - juris Rn. 33).

    Gefordert hat der Senat lediglich, dass der Potenzialfeststellung - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - eine hinreichende Aktualität zukommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 7 Rn. 30 und vom 30. April 2020 - 1 WB 58.19 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 06.01.2020 - 1 WDS-VR 13.19

    Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz für eine Zulassung zur Laufbahn der

    Dieses Verfahren, das in der Struktur der maßgeblichen Vorsortierungskriterien weitgehend den früheren Regelungen entspricht, hat der Senat wiederholt gebilligt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449.2 § 3 SG Nr. 61 Rn. 24 f., vom 21. Mai 2015 - 1 WB 5.15 - juris Rn. 35 f., vom 25. Februar 2016 - 1 WB 4.15 - Rn. 34 und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 7 Rn. 27).

    Der Senat hat grundsätzlich auch die Einbeziehung einer Potenzialfeststellung für Unteroffiziere in das Auswahlverfahren gebilligt, allerdings verlangt, dass diese für alle Bewerber hinreichend aktuell ist, d.h. nicht mehr als zwei Jahre zwischen der Potenzialfeststellung und der Auswahlkonferenz liegen (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 7 Rn. 29 - 32).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 WB 12.19

    Notwendige Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen

    Mit Bescheid vom 15. Oktober 2018, den Bevollmächtigten des Antragstellers zugegangen am 22. Oktober 2018 und dem Antragsteller am 24. Oktober 2018, hob das Bundesamt für das Personalmanagement unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - den ablehnenden Bescheid vom 13. August 2018 auf und teilte mit, dass über den Antrag auf Laufbahnzulassung erneut entschieden werde.

    Dies gilt insbesondere für Spezialfragen wie dem Erfordernis der hinreichenden Aktualität einer sog. Potenzialfeststellung als Ergebnis einer psychologischen Eignungsprüfung, zu dem sich auch der Senat erstmals und grundlegend in dem Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - (juris Rn. 29 ff.) geäußert hat.

  • BayObLG, 19.08.2021 - 102 VA 74/21

    Wiedereinsetzung bei lückenhafter Rechtsbehelfsbelehrung - Darlegung des

    Auch wenn der Verfahrensbeteiligte auf einen regulären Postlauf innerhalb von einem Werktag, längstens innerhalb von zwei Werktagen vertrauen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2016, V ZB 126/15, juris Rn. 7; Beschluss vom 19. Juni 2013, V ZB 226/12, juris Rn. 7; Beschluss vom 12. September 2013, V ZB 187/12, juris Rn. 9; Beschluss vom 13. Mai 2004, V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217 [1218, juris Rn. 11] m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018, 1 WB 48/17, BeckRS 2018, 25784 Rn. 22; OVG Münster, Beschluss vom 12. Januar 2021, 18 A 3481/20, NVwZ-RR 2021, 551 Rn. 9), wäre daher nicht mit einem rechtzeitigen Eingang der Antragsschrift beim Bayerischen Obersten Landesgericht zu rechnen gewesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - 31 A 1080/21

    Unzulässigkeit der Berufung gegen bestätigendes Urteil zur Entfernung eines

    - bereits am Folgetag, dem 1. K. 2021, was dem ordentlichen Geschäftsgang entspricht, vorgelegt worden und noch am selben Tag an das Verwaltungsgericht weitergeleitet worden wäre, hätte die Berufungsbegründungsschrift auch dann nicht fristgerecht bei dem Verwaltungsgericht eingehen können, wenn zudem noch die regelmäßig anzunehmende Postlaufzeit von einem weiteren Werktag, Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.07.2018 - 1 WB 48.17 -, juris, Rn. 22; OVG NRW Beschluss vom 12.01.2021 - 18 A 3481/20 -, juris Rn. 13 - 17,.
  • BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18

    Wechsel eines Oberstabsgefreiten in die Laufbahn der Fachunteroffiziere des

    Insbesondere liegt es in der Personalorganisationshoheit des Bundesministeriums der Verteidigung, ob es in das Zulassungsverfahren zusätzliche Erkenntnisquellen einführt, die neben den verschiedenen Beurteilungsarten und bestimmten fachlichen Prüfungsergebnissen ergänzende prognostische Aussagen über die Eignung der Bewerber für die angestrebte Laufbahn leisten können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 40 und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21

    Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes

    Insbesondere liegt es in der Personalorganisationshoheit des Bundesministeriums der Verteidigung, ob es in das Zulassungsverfahren zusätzliche Erkenntnisquellen einführt, die neben den verschiedenen Beurteilungsarten und bestimmten fachlichen Prüfungsergebnissen ergänzende prognostische Aussagen über die Eignung der Bewerber für die angestrebte Laufbahn leisten können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 40 und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 7 Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2021 - 18 A 3481/20
    Selbst wenn der Schriftsatz - ohne Berücksichtigung der Laufzeit von der zentralen Einlaufstelle des Verwaltungsgerichts bis zum Eingang des Schriftsatzes bei der Geschäftsstelle der zuständigen Kammer, für die der Bundesgerichtshof einen Tag veranschlagt, vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2020- IV ZB 18/19 -, juris, Rn. 15, - direkt am nächsten Tag (d. h. dem Tag des Fristablaufs am 5. Januar 2021) per Post an das Oberverwaltungsgerichts weitergeleitet worden wäre, wäre er dort unter Berücksichtigung der regelmäßig anzunehmenden Postlaufzeit von einem Werktag, Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018- 1 WB 48.17 -, juris, Rn. 22; OVG NRW Beschluss vom 28. Juli 2014 - 18 B 1007/13 -, frühestens am 6. Januar 2021 und damit nach Fristablauf eingegangen.
  • BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 10.19

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung zur Feldwebellaufbahn

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